Information des Trägers Kindertageseinrichtungen Dresden
An alle Eltern/Personensorgeberechtigte der Kinder in kommunalen Kindertageseinrichtungen
Landeshauptstadt Dresden
Information zur aktuellen Situation in den kommunalen Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
aufgrund vieler Anfragen möchten wir Ihnen gern einige Informationen zur aktuellen Lage zukommen lassen.
In der Landeshauptstadt Dresden erleben wir derzeit Höchststände an Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
Besonders hoch ist die Inzidenz derzeit bei Kindern zwischen 5 und 14 Jahren, aber auch bei den jüngeren Kindern. Die tatsächlichen Werte sind wahrscheinlich aufgrund der Dunkelziffer noch um ein Vielfaches höher. Wir schätzen daher die Lage als sehr ernst und besorgniserregend ein. Das Gesundheitsamt ist bereits seit mehreren Wochen überlastet. Dadurch ist eine Kontaktnachverfolgung nahezu unmöglich und die Vielzahl an Fällen kann nicht in der notwendigen Eile bearbeitet werden.
Darüber hinaus erleben wir derzeit massive Personalausfälle in fast allen Kindertageseinrichtungen. Unsere Beschäftigten sind hierbei entweder selbst erkrankt oder durch Haushaltsangehörige indirekt betroffen (z. B. Quarantäne an Schulen, Erkrankung der eigenen Kinder etc.).
Seitens der Landesregierung Sachsen wird die klare Haltung vertreten, dass alle Kindertageseinrichtungen geöffnet bleiben.
Was unternimmt der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, um die Infektionen einzudämmen?
Aufgrund der hohen Inzidenzen und mangelnden Kontaktnachverfolgung sind sowohl die Kinder als auch unsere Beschäftigten einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Unser Ziel ist es daher, dieses durch die nachfolgenden Maßnahmen zu minimieren.
• In unserem Verantwortungsbewusstsein für die von uns betreuten Kinder und unsere Beschäftigten
haben wir uns entschieden, die Testung unserer Beschäftigten deutlich zu erhöhen, unabhängig vom
Impfstatus.
• Weiterhin möchten wir in allen Kindergärten und Krippen freiwillige Schnelltests für Kinder anbieten. Diese freiwilligen Schnelltests können Sie beim Betreten der Kindertageseinrichtung selbst mit Ihrem Kind durchführen, bei Fragen unterstützen wir Sie gern und leiten Sie dabei an. Die Auswertung der Tests erfolgt dann während der Übergabezeit. Horte sind hierbei ausgenommen, da die Kinder während der Schulzeit getestet werden. In den Ferien werden die Kinder weiterhin im Hort getestet.
• Sofern es uns möglich ist, werden wir versuchen, Bereiche oder Gruppen in denen Infektionsgeschehen auftritt, zeitlich begrenzt zu separieren, um so eine Ausbreitung über die gesamte Einrichtung zu verhindern.
• Der größte Teil unserer Beschäftigten ist vollständig geimpft. Wir werden auch weiterhin unseren Beschäftigten Impfangebote unterbreiten. Dieses Angebot gilt auch für Auffrischungsimpfungen.
Mit welchen Einschränkungen müssen Sie in den kommenden Wochen rechnen?
Bei massiven Personalausfällen müssen wir entscheiden, ob wir die pädagogische Qualität und die Aufsichtspflicht der Kinder noch vollumfänglich gewährleisten können. Es kann dann in einzelnen Kindertageseinrichtungen zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Hierzu zählen z. B.
• kurzfristige Einschränkung der Öffnungszeiten,
• in Ausnahmefällen auch tageweise Schließung einzelner Gruppen oder Bereiche.
Selbstverständlich prüfen wir jeden der genannten Schritte sorgfältig und versuchen, die Einschränkungen zu begrenzen.
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn es zu Einschränkungen kommt?
Grundsätzlich erhalten Sie bei gravierenden Einschränkungen eine schriftliche Information, z. B. per E-Mail durch die Einrichtungsleitung. Sollten wir im schlimmsten Fall die Betreuung tageweise aussetzen müssen, bekommen Sie ebenfalls eine schriftliche Information, welche Sie als Nachweis Ihrem Arbeitgeber vorlegen und gleichzeitig Kindkranktage nach § 45 SGB V geltend machen können.
Bei (Teil-)Schließungen und eingeschränkten Öffnungszeiten erhalten Sie die Elternbeiträge nach Ablauf des entsprechenden Beitragsmonats unaufgefordert zurückerstattet. Sie müssen demnach keinen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Die Höhe der Elternbeitragsminderung bei eingeschränkten Öffnungszeiten ergibt sich aus der Differenz des satzungsgemäß unter Berücksichtigung gewährter einkommensabhängiger Beitragsbefreiungen zu entrichtenden Elternbeitrags für die vertraglich gebundene Betreuungszeit und der Betreuungszeitstufe, die der auf volle Stunden aufgerundeten Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung entspricht. Maßgebend für die Berechnung des Minderungsbetrags ist die kürzeste angebotene Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung im jeweiligen Kalendermonat.
Die Höhe der Elternbeitragsminderung bei einer {Teil-)Schließung beträgt für jeden Tag, an dem die Betreuung ausgefallen ist, 1/20 des monatlichen Elternbeitrags.
Was können Sie als Eltern unternehmen?
Diese enorme Krise lässt sich nur in gemeinsamer Anstrengung bewältigen. In der aktuellen Situation ist es
vor allem wichtig, die Zahl der Neuinfektionen in den Einrichtungen zu senken.
• Bitte klären Sie Krankheitssymptome Ihrer Kinder sorgfältig ab. Auch andere ansteckende Krankheiten erhöhen Personalausfälle enorm.
• Sollten Sie oder Familienangehörige Symptome aufweisen, die auf eine Coronainfektion hinweisen, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Kindertageseinrichtung.
Kinder zeigen oft kaum Symptome, können aber trotzdem Andere anstecken.
Sehr geehrte Eltern, uns ist sehr bewusst, dass Sie sich in den vergangenen Monaten immer wieder auf neue
Situationen einstellen mussten. Wir wissen, wie viel Kraft es Ihnen abverlangt und werden auch weiterhin
unser Bestes geben, um Ihnen ein verlässlicher Partner zu sein.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer ganzen Familie Zuversicht, eine schöne Adventszeit und vor allem Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bibas
Betriebsleiterin
Im Anhang finden Sie das Schreiben als PDF Datei